Vom 27. August 2020
Das Land Niedersachsen hat am 29.6.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen auf unbewegten Konten einzurichten, um Erben künftig eine bessere Chance zu geben, unbekannte Vermögenswerte in Erfahrung zu bringen. Der Gesetzesentwurf knüpft an das 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Künftig sollen die relevanten Sterbeinformationen den anfragenden Kreditinstituten zurückgemeldet werden, sodass diese eigene Erbenermittlungen zur Bereinigung der durchführen können. Bleibt dies ohne Erfolg, werden die Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt, das ein zentrales und öffentlich einsehbares Register veröffentlicht. Erben können dann im Internet alle für die weitere Geltend- machung ihrer Vermögensansprüche relevanten Informationen abrufen. Beträge werden dort nicht veröffentlicht. Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder „herrenlosen“ Konten wird auf zwischen 2–9 Mio. € geschätzt.
Quelle: BR-Drs 379/20