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Nachrichten

Vom 26. März 2020

Gesetzentwurf zu vorgeburtlichen Vaterschaftstests

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Dia- gnostik ermöglichen soll (BT-Drs. 19/16950). Hierzu soll § 17 Abs. 6 GendiagnostikG geändert werden. Derzeit  sind vorgeburtliche Vaterschaftstests nur zugelassen, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 StGB begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht. Liege eine solche Situation nicht vor, so der Entwurf der FDP, seien Schwangere und potentiell in Frage kommende Väter gezwungen, bis zur Geburt abzuwarten und solange in Ungewissheit zu leben. Dies sei unnötig, weil die Vaterschaft heute mittels nichtinvasiver Diagnostik risikolos geklärt werden könne.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 143 v. 3.2.2020