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Nachrichten

Vom 29. September 2020

Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020

Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthält Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (Art. 27 des Referentenentwurfs des BMF zum JStG 2020 v. 17.7.2020). Die Bundesregierung hat den Entwurf unverändert an den Bundesrat als besonders eilbedürftig (Art.76 Abs. 2 S. 4 GG) weitergeleitet. Vier Ausschüsse des Bundesrats (Finanzen, Gesundheit, Wirtschaft und Wohnungsbau) werden sich damit befassen und Stellung nehmen. Die Änderungsvorschläge sind weitgehend deckungsgleich mit den Änderungen, die schon in der Stellungnahme des Bundesrats vom 20.9.2019 (Art.22a der BR-Drs. 356/19; hierzu Stalleiken/ Holtz ErbR 2019, 680) zum JStG 2019 (BGBl. 2019 I, 2451) enthalten waren, damals letztlich vom Gesetzgeber aber nicht umgesetzt wurden. Beim erneuten Anlauf werden die Umsetzungschancen als hoch angesehen.