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Aktuelle Rechtstipps

Vom 12. März 2015

Zur Abschaffung der Hofabgabe als Voraussetzung für den Zugang zur Altersrente für Landwirte

Nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) haben Landwirte einen Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreichen, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und zudem das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben haben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten die Bundesregierung aufgefordert einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens nicht zur Voraussetzung
für den Bezug einer Regelaltersrente der Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG macht (BT-Drucks. 18/2770). Der Antrag wurde vom federführenden Ausschuss fur Arbeit und Soziales am 03.12.2014 abschließend beraten. Danach wurde dem Bundestag die Ablehnung des Antrags empfohlen.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Christoph Peter, LL.M., Würselen

(ErbR 02/2015)