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Aktuelle Rechtstipps

Vom 12. März 2015

Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ nimmt Arbeit auf

Nicht nur die Ende Januar vom BGH entschiedene Frage, ob ein Kind einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders hat, zeigt, dass sich in der Gesellschaft ein durch technische Möglichkeiten und veränderte Moralvorstellungen noch nie dagewesener Wandel familiärer Strukturen vollzieht. Auf die durch den Wandel aufgekommenen Fragen versucht die Gesetzgebung bisher durch vereinzelte Regelungen Antworten zu finden, zuletzt etwa durch die Eröffnung der Möglichkeit der Sukzessivadoption durch Lebenspartner.
Der vom BMJV organisierte Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ hat am 09.02.2015 seine Arbeit aufgenommen und soll in den nächsten zweieinhalb Jahren der Frage nachgehen, ob das mit seinen vielen Facetten geltende Abstammungsrecht aktuelle Lebensrealitäten noch adäquat abbildet und ob die derzeitige gesetzliche Regelung nach verschiedenen gesetzgeberischen Einzelmaßnahmen der letzten Jahre noch stimmig ist. Es sollen Fragen beantwortet werden, ob die Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft anzuknüpfen ist? Muss man das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln? Sollte es spezifische abstammungsrechtliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Elternschaft geben? Bei diesen Fragen bestehen Bezüge zum Namensrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, gesetzlichen Erbrecht und zum Unterhaltsrecht. Gegebenenfalls soll der Arbeitskreis Anregung geben, wie ein gesetzlicher Handlungsbedarf umgesetzt werden kann.
Der Arbeitskreis ist interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. Den Vorsitz führt die frühere Vorsitzende Richterin des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, Frau Dr. Meo-Micaela Hahne. Daneben werden Vertreter betroffener Bundesministerien sowie Vertreter einiger Landesjustizministerien an den Sitzungen teilnehmen. Die genaue Zusammensetzung ist bisher nicht bekannt.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Christoph Peter, LL.M., Würselen

(ErbR 04/2015)