Seite drucken

Aktuelle Rechtstipps

Vom 6. Juni 2015

Die Bundesregierung nimmt sich des digitalen Nachlasses an

In ihrer Pressemitteilung vom 24.04.2015 gibt die Bundes- regierung Hinweise dazu, was in Bezug auf den digitalen Nachlass zu regeln ist (Quelle: www.bundesregierung.de) und nimmt dabei ein Thema auf, das Bräutigam auf dem 7. Deutschen Erbrechtstag im Jahre 2012 in Berlin in den Blick der erbrechtlichen Szene brachte und das der Deutsche Anwaltverein in seiner Initiativstellungnahme aus dem Juni 2013 (Nr. 34/2013) eingehend untersuchte und die Ergebnisse auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am 07.06.2013 in Düsseldorf vorstellte. Die Bundesregierung rät zu entsprechenden Regelungen in V orsorgevollmachten und letztwilligen Verfügungen, warnt aber zugleich vor manchen Firmen, die eine „Entrümpelung“ des digitalen Nachlasses anbieten, da diese z.T. hohe Gebühren verlangen und zudem oftmals Zugriff auf z.T. sehr persönliche Daten erhielten. Leider nimmt die Bundesregierung auch den oft zu lesenden Hinweis auf, am besten hinterlege „man für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten u.a. Internet-Diensten handschriftlich in einem Testament“, obwohl dieser Vorschlag denkbar ungeeignet ist: Die Zu- gangsdaten sollen regelmäßig geändert werden; hierzu ist es wenig sinnvoll, jedes Mal sein Testament zu ändern.
Außerdem: Testamente werden eröffnet und Abschriften zugestellt; auf diesem Wege erhalten auch Unbefugte Zugang zu diesen Daten.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog,
Würselen

 

Hinweis der Schriftleitung:

Siehe hierzu auch das Editorial von Frieser, ErbR 2013, 225.