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Aktuelle Rechtstipps

Vom 7. Juli 2014

Doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt willkommen

Die Bundesregierung hat am 05.05.2014 eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der sogenannten Optionspflicht vorgelegt (BT-Drucksache 18/1312). Danach sollen in Deutschland aufgewachsene Kinder künftig nicht mehr bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden müssen, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern haben wollen, und beide Staatsangehörigkeiten führen können.

Von der Neuregelung profitieren Bürger, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres entweder acht Jahre lang in Deutschland gelebt haben, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben oder über einen deutschen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügen. Auch eine Härtefallklausel ist vorgesehen.

Personen, die sich bereits entscheiden mussten und die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, können im Rahmen der Ermessennorm des § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz ihre Wiedereinbürgerung beantragen. Haben sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit verloren und wollen sie diese wieder erwerben, kann für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden.

Mit der Neuregelung sollten den hier aufgewachsenen Kindern ausländischer Eltern „ihre Integration in die deutschen Lebensverhältnisse erleichtert werden“. Erbrechtlich wäre die Neuregelung von Bedeutung, weil sie künftigen Erblassern eine zusätzliche Rechtswahlmöglichkeit nach der EU-Erbrechtsverordnung eröffnet. Nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung kann eine Person, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, das Recht eines der Staaten wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört. Bei Erblassern, die auch deutsche Staatsbürger sind, geht die deutsche Staatsangehörigkeit der ausländischen dabei künftig nicht mehr vor (anders derzeit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB). 

Rechtsanwalt Torben Swane, Berlin (Quelle: ErbR 2014, 326)