Vom 12. März 2015
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Erbrecht und zur Änderung sonstiger Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt. Anlass für die Neuregelung ist im Wesentlichen die Verordnung (EU) Nummer 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EU-ErbVO). Die EU-ErbVO ist ab dem 17.08.2015 anzuwenden.
BR-Drucksache 644/14 v. 29.12.2014.
Hinweis der Schriftleitung:
Siehe hierzu in diesem Heft die Aufsätze von Kroiß, S. 127
ff. und Hauschild, S. 130 ff.
(ErbR 03/2015)