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Aktuelle Rechtstipps

Vom 28. November 2013

Kein Recht auf Erbe nach Zustimmung zum Scheidungsantrag

Nicht immer sind einem die Nächsten auch die Liebsten – so etwa dann, wenn eine Scheidung ansteht. Doch was geschieht eigentlich mit dem Erbe, wenn einer der beiden Partner vor dem Scheidungstermin stirbt? Normalerweise gilt ja das gesetzliche Erbrecht, nach dem auch der Ehepartner einen Erbanspruch hat.

Aber es gibt Ausnahmen. Für zahlreiche Oberlandesgerichte steht fest: Sobald die Zustimmung zum Scheidungsantrag vorliegt, darf der Ehepartner nicht mehr erben. Jüngst hat dies das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. 

Tod vor der Scheidung

Die zweite Frau des Erblassers hatte die Scheidung beantragt und erklärt, dass sie im gemeinsamen Haus bereits getrennt lebten. Der Mann hatte einen seiner Söhne als Betreuer bestellt, da er selbst geschäftunfähig war. Dieser Sohn beantragte ebenfalls die Scheidung für seinen Vater. Der Mann verstarb noch vor der Scheidung. Seine beiden Söhne aus erster Ehe beantragten je zur Hälfte einen Erbschein. Das Nachlassgericht lehnte dies jedoch ab. Vor dem OLG hatten die Söhne Erfolg.

Beide Ehepartner wollen die Scheidung – kein Erbe!

Für das Gericht war klar: Der zweite Scheidungsantrag bedeutet nichts anderes als eine Zustimmung zur Scheidung. Da beide Ehepartner also die Scheidung gewollt hätten, könne die Frau auch nicht mehr erben. Zudem hätten auch die sonstigen Scheidungsvoraussetzungen vorgelegen wie etwa das Trennungsjahr.

 

Oberlandesgericht Celle am 15. Juli 2013 (AZ: 6 W 106/13)