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Aktuelle Rechtstipps

Vom 24. Oktober 2013

Kein Wohnsitz in Deutschland – welches Nachlassgericht ist zuständig?

Hat ein Verstorbener keinen Wohnsitz in Deutschland, stirbt aber hier, kann sich die Frage stellen, welches Nachlassgericht zuständig ist. Dies hat ganz praktische Auswirkungen: Von wem erhält der Erbe den Erbschein? Klarheit hat nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gebracht: Hat der Erblasser auch nur den letzten Tag vor seinem Tod in einem deutschen Hospiz verbracht, ist das Nachlassgericht an diesem Ort zuständig.

Der Fall

Der Erblasser lebte zuletzt in der Schweiz, bevor in einem deutschem Hospiz verstarb. Zuvor hatte er viele Jahre zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Deutschland gewohnt. In seinem Testament setzte er sie als Alleinerbin ein. Nach dem Tod ihres Lebensgefährten hatte die Frau Schwierigkeiten, einen Erbschein zu erhalten, da sich weder das Nachlassgericht an dem Wohnort, an dem sie mit dem Verstorbenen in Deutschland gewohnt hatte, noch das am Ort des Hospizes, wo der Mann verstorben war, für zuständig hielt. 

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht setzte der Unklarheit ein Ende und erklärte das Nachlassgericht am Ort des Hospizes für zuständig. Entscheidend sei, dass der Erblasser seinen letzten Tag vor seinem Tod dort verbracht habe. An dieses Gericht könne sich die Erbin wenden.

 

Oberlandesgericht Karlsruhe am 21. Mai 2013 (AZ: 9 AR 11/13)