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Aktuelle Rechtstipps

Vom 7. Juli 2014

Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Erbschaftsteuer

Wie die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts am 07.05.2014 mitteilte, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Termin zur mündlichen Verhandlung über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer auf den 08.07.2014 bestimmt. Weitere Informationen zum Gegenstand des Verfahrens und die Verhandlungsgliederung sollen in einigen Wochen bekannt gegeben werden. Wie der Bund der Steuerzahler meldete, soll dass das Bundesfinanzministerium bis zum 12.05.2014 statistische Angaben zu den jährlichen Schenkungen und Erbschaften machen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Guido Holler, Düsseldorf (Quelle: ErbR 2014, 276)