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Aktuelle Rechtstipps

Vom 10. Mai 2013

Neue EU-Vorschriften erleichtern Abwicklung von Erbfällen

Erbschaften über Staatsgrenzen hinweg sind heute keine Seltenheit. Der Rentner, der in Portugal wohnt, möchte beispielsweise seine Kinder in Deutschland bedenken. Aber: Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? Solche Fragen betreffen in der Europäischen Union jährlich rund 450.000 Familien. Da jeder Mitgliedsstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, ist die Rechtslage für die Betroffenen verworren. Die EU vereinfacht nun die Abwicklung von Erbschaften über Staatsgrenzen hinweg. So erleichtert sie den Bürgern den Umgang mit Testamenten und Nachlässen mit Bezug zu anderen EU-Mitgliedstaaten. In Zukunft ist es einfacher zu bestimmen, welches Recht im Falle eines Todesfalles zur Anwendung kommt. Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig und welches Recht maßgebend ist, wird nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers entschieden. Wer im Ausland wohnt, kann jedoch festlegen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass Anwendung findet. Ein deutscher Rentner in Portugal kann also bestimmen, dass für seinen Nachlass deutsches Recht gilt. Außerdem sehen die neuen Vorschriften ein Europäisches Nachlasszeugnis vor, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren. Die neuen EU-Erbrechtsregeln wurden im Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die EU-Staaten müssen sie nun innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.