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Aktuelle Rechtstipps

Vom 10. Juli 2014

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Am 8. Juli 2014 hat die mündliche Verhandlung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. ErbSt – 1 BvL 21/12) stattgefunden. Wie der Berichterstattung in der Tagespresse zu entnehmen war, ließ der erkennende Senat durchaus Zweifel an der verfassungsgemäßen Ausgestaltung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsregelungen für Unternehmensvermögen durchblicken. Insbesondere die vom Gesetzgeber als Begründung für die Verschonungsabschläge angeführte Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den begünstigten Unternehmen schien dem Senat keine ausreichende Rechtfertigung zu sein, da auf Grund der 20-Arbeitnehmergrenze (unterhalb derer die Lohnsummenkontrolle nicht zur Anwendung kommt, § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG) statistisch mehr als 90 % der Betriebe aus der Lohnsummenkontrolle ausscheiden. Eine Entscheidung soll nach Aussage des Senats im Herbst ergehen. …

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Dr. Michael Holtz und Dr. Jörg Stalleiken, Bonn

 

Quelle: ErbR 08/2014