Vom 7. Juli 2014
Das geplante Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein, welches v. a. der Durchsetzung der EU-Erbrechtsverordnung dient, ist teilweise ergänzungsbedürftig. Dies geht aus der aktuellen Stellungnahme Nr. 32/2014 des DAV durch seinen Erbrechtsausschuss hervor. Die Stellungnahme geht im Wesentlichen auf die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ein und bietet Lösungsansätze zum Verhältnis der bilateralen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Drittstaaten zur Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zum Gerichtsstand am Wohnsitz des Ausschlagenden, und zwar sowohl nach der EU-Erbrechtsverordnung als auch nach nationalem Recht.
Quelle: DAV-Depesche DeutscherAnwaltVerein Nr. 25/14 vom 26. Juni 2014