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Aktuelle Rechtstipps

Vom 29. Januar 2015

Richter am Bundesgerichtshof Roland Wendt im Ruhestand

Unser Beiratsmitglied, Richter am BGH Roland Wendt, ist seit Ablauf des 31.12.2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Am 18.09.1949 in Hannover geboren, trat er im Jahre 1979 nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Es folgten Tätigkeiten beim Landgericht Oldenburg, den Amtsgerichten Oldenburg und Cloppenburg, der Staatsanwaltschaft Aurich sowie als Referent in der V erwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg. 1983 wurde er zum Richter am Landgericht Oldenburg ernannt. Von Juni 1985 bis Juli 1988 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. In dieser Zeit – im Mai 1987 – erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. Dort war er nach Been-digung der Abordnung als Mitglied eines Zivilsenats tätig; erneut war er mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. In den Jahren 1993 und 1994 wurde Roland Wendt teilweise an das Landgericht Magdeburg abgeordnet, wo er Rehabilitierungssachen bearbeitete.
Mit Wirkung vom 01.10.1999 wurde Herr Wendt zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither – mit einer nur kurzen Unterbrechung durch eine Zuweisung zum VII. Zivilsenat in der Zeit von Januar 2000 bis März 2001 – dem IV. Zivilsenat an, dem im Wesentlichen die Revisionen aus dem Erbrecht sowie dem V ersicherungsvertragsrecht zugewiesen sind. In den Jahren 2004 bis 2009 war er zugleich Mitglied im Senat für Notarsachen. Für den Notarsenat war er von 2007 bis 2009 und für den IV. Zivilsenat ist er seit Januar 2010 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Insbesondere die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit April 2010 ist, hat Roland Wendt in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt.

(ErbR 01/2015)