Vom 7. Juli 2014
Im März 2013 hat die Eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ genügend Unterschriften für ein Volksbegehren zur Reform der Schweizer Erbschaftsteuer gesammelt. Es soll zukünftig eine vom Bund erhobene Erbschaftsteuer geben (bislang wird die Erbschaftsteuer von den Kantonen erhoben), aus deren Erträgen 2/3 an die AHV (=Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und 1/3 an die Kantone gehen soll. Der wesentliche Inhalt des Vorschlags ist:
Ein Zeitpunkt für das Referendum ist noch nicht bekannt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Guido Holler, Düsseldorf (Quelle: ErbR 2014, 325)