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Aktuelle Rechtstipps

Vom 7. Juli 2014

Volksinitiative für eine Erbschaftsteuerreform in der Schweiz

Im März 2013 hat die Eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ genügend Unterschriften für ein Volksbegehren zur Reform der Schweizer Erbschaftsteuer gesammelt. Es soll zukünftig eine vom Bund erhobene Erbschaftsteuer geben (bislang wird die Erbschaftsteuer von den Kantonen erhoben), aus deren Erträgen 2/3 an die AHV (=Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und 1/3 an die Kantone gehen soll. Der wesentliche Inhalt des Vorschlags ist:

  • Steuersatz von 20%
  • Einmaliger Freibetrag von CHF 2 Mio. für den Nachlass und alle steuerpflichtigen Schenkungen
  • Ehegatten und registrierte Lebenspartner erwerben steuerfrei
  • Schenkungsfreibetrag von CHF 20.000 pro Jahr und Person
  • Übertragungen von Unternehmen, die aufgrund einer Schenkung oder einem Erbfall übergehen, unterliegen Ermäßigungen (höherer Freibetrag, geringerer Steuersatz), wenn das Unternehmen 10 Jahre fortgeführt wird

Ein Zeitpunkt für das Referendum ist noch nicht bekannt.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Guido Holler, Düsseldorf (Quelle: ErbR 2014, 325)